Steuerliche Förderung der Betriebsrente
Zur Attraktivität der Betriebsrente trägt u.a. die Nutzung einer staatlichen Förderung bei. Sie können selbst entscheiden, welche Form der Förderung Ihrer aktuellen Lebenssituation am besten entspricht.
Auf der Grundlage von tarifvertraglichen oder allgemein einzelvertraglichen Regelungen sind Sie an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung mit einem Arbeitnehmerbeitrag beteiligt.
Sie können entscheiden, ob dieser Beitrag
- aus dem versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Entgelt (Nettoentgelt)
oder
- aus dem steuer- und sozialversicherungsfreien Entgelt (Bruttoentgelt) gezahlt wird.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen Ihrer Entscheidung finden Sie hier.
Die Entscheidung zur Versteuerung bzw. auch zukünftige Änderungen teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit.
Wenn Sie den Arbeitnehmerbeitrag steuerpflichtig einzahlen möchten, um die „Riester“-Förderung zu nutzen, füllen Sie bitte den Vordruck aus und übergeben ihn Ihrem Arbeitgeber. Andernfalls behandelt Ihr Arbeitgeber den Arbeitnehmerbeitrag automatisch steuerfrei.
Neue Altersvorsorge ab 2027
Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge trat im Mai 2026 in Kraft und schafft neue Rahmenbedingungen für die private, staatlich geförderte Altersvorsorge.
Die neuen Fördermöglichkeiten treten am 01.01.2027 in Kraft und können für Ihre betriebliche Altersversorgung genutzt werden.
Aktuell besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Sie können Ihren bestehenden Vertrag mit „Riester“-Förderung wie gewohnt fortführen.
Ein kostenloser Wechsel des Förderweges kann sich für Sie lohnen.
Der Wechsel der Zulagenförderung ist ab dem 01.01.2027 möglich und schriftlich zu beantragen. Ein entsprechendes Formular werden wir zum Ende des Jahres 2026 bereit stellen.
Wir bieten Ihnen weiterhin ein garantiertes Produkt an. Neben der Absicherung der Altersversorgung können auch Leistungen bei Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente abgesichert werden.
Die staatlichen Zulagen schreiben wir Ihrem Versicherungskonto gut.
So funktioniert die neue Förderung1:
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Eigenbeitrag mindestens
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120,00 €
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Eigenbeitrag höchstens
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6.840,00 €
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Förderhöchstgrenze des Sonderausgabenabzugs
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1.800,00 €
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Ihr Beitrag
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Ihre max. Zulage
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Grundzulage 0,50 € pro 1,00 € Beitrag
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bis max. Beitrag von 360,00 €
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max. 180,00 €
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Grundzulage 0,25 € pro 1,00 € Beitrag
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von Beitrag 360,01 € bis max. 1.800,00 €
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max. 360,00 €
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Kinderzulage je Kind 1,00 € pro 1,00 € Beitrag
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Beitrag bis max. 1.200,00 €
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max. 300,00 € je Kind
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Berufseinsteigerbonus einmalig im ersten Beitragsjahr unter 25 Jahre
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200,00 €
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1Die angegebenen Werte sind Jahresbeträge.
Wir beraten Sie gern dabei, die für Sie passende Altersvorsorge zu finden.