Beihilfeberechtigte

Der Kommunale Versorgungsverband Brandenburg gewährt als Beihilfestelle den Beihilfeberechtigten seiner Mitglieder finanzielle Unterstützung durch Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Für unsere Mitglieder bearbeiten wir jährlich mehrere Tausend Beihilfeanträge.

Ein Anspruch auf Beihilfe ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, welcher im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamt*innen und ihrer Familien zu sorgen hat. Im Rahmen der Beihilfe verpflichtet er sich, in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen einen Teil der anfallenden Kosten zu erstatten.

Folgende Leistungen sind umfasst:

  • Beratung der Beihilfeberechtigten in allen Beihilfeangelegenheiten
  • Festsetzung und Auszahlung von Beihilfen gemäß Landesbeamtengesetz für das Land Brandenburg i. V. m. der Bundesbeihilfeverordnung
  • Bearbeitung sonstiger beihilferechtlicher Anträge (z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, Psychotherapien, kieferorthopädische Behandlungen…)
  • Bearbeitung beihilferechtlicher Anfragen besonderer Art
  • Bearbeitung von Widersprüchen

Bearbeitungsstand

Zum Jahresbeginn und -ende verzeichnen wie einen erhöhten Eingang von Beihilfeanträgen. Daher kann es zu Verzögerung in der Bearbeitung kommen. Nähere Informationen zum Bearbeitungsstand und zur Bearbeitungsdauer finden Sie hier.

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Antragsverfahren

Beihilfen sind  antragspflichtig. Sie müssen schriftlich oder per Beihilfe-App beantragt werden. Für jede Aufwendung ist ein Beleg beizufügen.

Beantragen Sie Beihilfen bitte ausschließlich mit den aktuellen Antragsvordrucken oder per App.

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