Tarifverhandlungen
Tarifrunde TVöD 2025
1. Laufzeit
- 27 Monate: 01.01.2025 – 31.03.2027
2. Entgelt
Entgelttabelle:
- 01.01.2025: keine Erhöhung
- 01.04.2025: +3 % (mindestens 110 EUR)
- 01.05.2026: + 2,8 %
Jahressonderzahlung Kommunen (VKA):
- 85 % in allen Entgeltgruppen
- Umwandlungsmöglichkeit von Teilen der Jahressonderzahlung in bis zu 3 freie Tage
3. Arbeitszeit
- Ab 2026 ist eine freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dieser Prozess wird als "doppelte Freiwilligkeit" bezeichnet. Das Entgelt wird entsprechend erhöht, und zwar zuzüglich eines Zuschlags auf das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.
- E 1 bis E 9b: 25 %
- E 9c bis E 15: 10 %
4. weitere Regelungen
- 1 zusätzlicher Urlaubstag ab 2027
- Möglichkeit zur Einrichtung von „Langzeitkonten“ auf betrieblicher Ebene
Jahressonderzahlung
Gemäß der aktuellen Regelung beträgt die Jahressonderzahlung im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA ab dem Jahr 2026 einheitlich 85 Prozent.
Entwicklungsüberblick 2015-2026
| Entwicklungsüberblick Jahressonderzahlung 2016-2026 (TVöD-VKA) | ||||||
| Entgeltgruppen | bis 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2022 | ab 2026 |
| EG 1 bis EG 8 | 90 % | 87,89 % | 82,05 % | 79,51 % | 84,51 % | 85% |
| EG 9 bis EG 12 | 80 % | 78,13 % | 72,52 % | 70,28 % | 85 % | |
| EG 13 bis EG 15 | 60 % | 58,59 % | 53,41 % | 51,78 % | 85 % | |
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Als Bemessungszeitraum gilt das durchschnittliche monatliche Einkommen von Juli, August und September. Der Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe zum 1. September.
Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 1. Oktober oder später beginnt, gilt: Der Bemessungszeitraum ist der erste volle Beschäftigungsmonat.
Wenn Beschäftigungszeiten fehlen, wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt. Diese Kürzung findet nicht statt bei Elternzeit oder Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz.
Ab 2026 können Teile der Jahressonderzahlung in Freistellungstage eingetauscht werden.
Umwandlungsmöglichkeiten der Jahressonderzahlung in Urlaubstage
In der Tarifrunde TVöD 2025 wurde vereinbart, dass es ab 2026 möglich ist, bis zu drei Freistellungstage im Tausch gegen Teile der Jahressonderzahlung zu erwerben. Ein Tauschtag kostet so viel wie der Durchschnitt der Tageslöhne von Juli, August und September. Jeder Tauschtag senkt Steuern und Sozialabgaben. Außerdem sinkt der Anspruch auf Rente und Zusatzversorgung.
Freiwillige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit
Ab dem 01.01.2026 können Beschäftigte des TVöD Bund oder Kommunen (VKA), sofern der Arbeitgeber zustimmt, die wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden auf 42 Stunden erhöhen. Weder der Mitarbeiter noch der Arbeitgeber können eine solche Änderung durchsetzen. Für die Zustimmung zu einer solchen Vereinbarung ist die Einwilligung beider Seiten erforderlich (Prinzip der doppelten Freiwilligkeit). Die Arbeitszeiterhöhung gilt stets befristet für bis zu 18 Monate. Erneute Vereinbarungen für wiederum bis zu 18 Monate sind möglich. Die Kündigungsfrist für die Vereinbarung "aus wichtigem Grund" beträgt vier Wochen zum Monatsende. Eine Kündigung der Vereinbarung zur Arbeitszeiterhöhung hat keine weiteren Auswirkungen auf den eigentlichen Arbeitsvertrag.
Diese Regelung findet keine Anwendung auf Beschäftigte in der Probezeit.
Beschäftigte mit erhöhter Arbeitszeit erhalten das Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile entsprechend ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit. Für Arbeitsstunden über der durchschnittlichen wöchentlichen
Arbeitszeit erhalten sie einen Zuschlag. Dieser beträgt in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 25 Prozent und in den Entgeltgruppen 9c bis 15 10 Prozent des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Erhöhungsstunden sind keine Überstunden.


