Rentenzahlung

Nach Festsetzung Ihrer Betriebsrente erhalten Sie eine Rentenmitteilung.

Ihre Betriebsrente wird monatlich im Voraus auf ein Girokonto überwiesen.

Eine Änderung von persönlichen Daten kann über unsere Änderungsmitteilung veranlasst werden. Die Änderung wird schriftlich bestätigt.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren dauernden Aufenthaltsort außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, können sich Besonderheiten bei der Rentenzahlung ergeben. Sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte an.


Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung

Die Renten aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der KVBbg ist verpflichtet, diese Beiträge an die Krankenkasse abzuführen.

Im Jahr 2024 beträgt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann Ihre Krankenkasse einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben.

Ab 1. Juli 2023 werden höhere Pflegeversicherungsbeiträge bei Betriebsrentenberechtigten berücksichtigt. Das sieht das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vor. Die neuen Beiträge gelten für alle Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent erhöht. Wenn Sie kinderlos sind, fällt zusätzlich ein Beitragszuschlag an. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird ab 1. Juli 2023 von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent erhöht. Betriebsrentenberechtigte ohne Kinder zahlen demnach künftig 4,0 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag. Der Beitragszuschlag entfällt, wenn Sie vor dem 1. Januar 1940 geboren worden sind.

Die Zahl der Kinder muss bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung berücksichtigt werden (Bundesverfassungsgericht - 07.04.2022 - 1 BvL 3/18). So sollen Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren eine Beitragsreduzierung erhalten. Das Verfahren hierzu steht allerdings noch nicht abschließend fest und kann demnach bei der Zusatzversorgungskasse Brandenburg noch nicht umgesetzt werden. Sobald es hier Neuerungen gibt, werden wir darüber informieren.

Falls Sie freiwillig oder privat kranken- und pflegeversichert sind, führen Sie die Beiträge bitte selber direkt an Ihre Kranken- und Pflegekasse ab.

Die Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner werden durch einen Freibetrag bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Durch den Freibetrag sind nur noch Beiträge zur Krankenversicherung oberhalb des Freibetrags auf die Betriebsrente fällig – im Jahr 2024 beträgt dieser 176,75 Euro monatlich. Für die Pflegeversicherung sieht das Gesetz weiterhin die bisherige Freigrenze vor.


Steuerpflichtige Leistungen

Betriebsrenten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Im Februar jeden Jahres erhalten alle Rentner*innen eine Mitteilung über die steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung für das abgelaufene Kalenderjahr.

Die wichtigsten Informationen zur Leistungsmitteilung für die Einkommenssteuer haben wir Ihnen zusammengestellt.