Wählen Sie einen Bereich zu dem Sie Fragen haben.

Was ist eine Beamtenversorgung?

Die Beamtenversorgung stellt eine verfassungsrechtlich durch Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes geschützte eigenständige Altersversorgung für Beamt*innen und deren Hinterbliebene dar.

Welche Arten der Versorgung gibt es?

Versorgungsbezüge sind nach § 4 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG):

  • das Ruhegehalt oder der Unterhaltsbeitrag,
  • die Hinterbliebenenversorgung,
  • Bezüge bei Verschollenheit,
  • die Unfallfürsorge,
  • das Übergangsgeld,
  • der Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
  • Familienzuschlag nach § 69 Abs. 2 BbgBeamtVG,
  • Ausgleichsbetrag nach § 70 BbgBeamtVG,
  • Leistungen nach den §§ 71 bis 73 BbgBeamtVG.
Welche Gründe der Zurruhesetzung von Beamt*innen gibt es?
  • Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
  • Versetzung in den Ruhestand wegen Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze
  • Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
  • Eintritt in den Ruhestand von Beamt*innen auf Zeit mit Ablauf der Amtszeit
  • Eintritt in den Ruhestand von Beamt*innen bei Umbildung von Körperschaften
Wie errechnet sich das Ruhegehalt?

Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, aus der sich der Ruhegehaltssatz ergibt, berechnet (§ 12 Abs. 3 BbgBeamtVG).

Was wird von den Versorgungsbezügen in Abzug gebracht?

Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht und ggf. der Beitragspflicht zur Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse und zur Pflegeversicherung bei der gesetzlichen Pflegekasse.

Haben Versorgungsempfänger*innen einen Anspruch auf Beihilfe?

Empfänger*innen von Versorgungsbezügen haben gemäß § 62 LBG Anspruch auf Beihilfe, nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), bei der Versorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg. Der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger*innen, die als solche beihilfeberechtigt sind, beträgt gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV 70 von Hundert. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Beihilfekasse.

Kann ich mir das fiktive Ruhegehalt errechnen lassen?

Über den Dienstherrn kann ein formloser Antrag für eine fiktive Berechnung der Versorgungsbezüge gestellt werden. Dazu ist die Besoldungsgruppe, die Altersstufe, der Familienstand, die Lohnsteuerklasse, Kirchensteuer (ja/nein) mitzuteilen.

Was ist Dienstunfallfürsorge?

Die beamtenrechtliche Unfallfürsorge ist Teil der Beamtenversorgung. Rechtsgrundlagen sind die §§ 44 bis 64 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG).

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Grundgedanke des Versorgungsausgleichs ist, dass die in der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Versorgungsanrechte (z. B. in der Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betrieblichen Altersversorgung) das Ergebnis einer partnerschaftlichen Lebensleistung sind, an denen im Falle einer Ehescheidung beide zu gleichen Teilen teilhaben sollen.

Wer entscheidet über den Versorgungsausgleich?

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe im Falle einer Ehescheidung ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist trifft das zuständige Familiengericht durch Urteil oder Beschluss.