Beamt*innen auf Zeit
Die Beamt*innen auf Zeit nehmen in der Regel herausgestellte Funktionen wahr, z. B. als Behördenleiter*innen (Landrät*innen, Bürgermeister*innen, Beigeordnete, Direktor*innen usw.). Für diesen Personenkreis gelten besondere versorgungsrechtliche Grundlagen.
Zu allen Fragen der Versorgung, die das Beamtenverhältnis auf Zeit betreffen, stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Seite.