Rechtsgrundlagen

Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband


Rechtsgrundlagen der Beamtenversorgung

Satzung und Durchführungsbestimmungen
Aktuelle Gesetzmäßigkeiten

Beamtenversorgungsgesetz für das Land Brandenburg (BBgBeamtVG)

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (BbgBVAnpG 2019/2020/2021)

 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2016

Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz-LBG)

 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG)

Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Besoldungsgesetz - BbgBesG)

Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bundes -und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)

Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten im kommunalen Bereich und in den der Aufsicht des Landes unterstehenden sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Landesdisziplinargesetz (LDG)

Verordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (Brandenburgische Kommunalbesoldungsverordnung - BbgKomBesV)

Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Brandenburg (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FeuLV)

Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG)

Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz - BVersTG)

Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)


Rechtsgrundlagen der Beihilfe

Satzung

Die Bestimmungen zur Beihilfekasse finden Sie in den §§ 40 bis 50 der Satzung der Versorgungskasse:

 Satzung der Versorgungskasse

Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG)
Bundesbeihilfeverordnung

Rechtsgrundlagen der Zusatzversorgung

Satzung und Durchführungsbestimmungen

 Satzung der Zusatzversorgungskasse

Der Fachausschuss der Zusatzversorgungskasse beschließt gemäß Durchführungsvorschrift zu § 15a – Berücksichtigung des Kapitaldeckungsgrades - den vom Verantwortlichen Aktuar zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 ermittelten Kapitaldeckungsgrad bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages von 0 vom Hundert.

 Beispiel für die Berücksichtigung des Kapitaldeckungsgrades bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 13. Juni 2013 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2012

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 26. Juni 2014 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2013

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 18. Juni 2015 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2014

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 9. Juni 2016 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2015

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 22.Juni 2017 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2016

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 28.Juni 2018 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2017

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 20.Juni 2019 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2018

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 19. November 2020 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2019

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 24. Juni 2021 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2020

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 23. Juni 2022 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2021

 Beschluss des Fachausschusses der Zusatzversorgungskasse vom 22. Juni 2023 zur Höhe des Kapitaldeckungsgrades für das Geschäftsjahr 2022

 Durchführungsbestimmung - Teilungsordnung gemäß § 44 und Punkt F) der Allgemeinen Versicherungsbestimmungen für die freiwillige Versicherung der Satzung

Altersvorsorge TV Kommunal
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst
Übersicht Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
Allgemeine Richtlinien der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes für ein einheitliches Verfahren der automatisierten Datenübermittlung (DATÜV-ZVE)
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die freiwillige Versicherung des kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg - Zusatzversorgungskasse - Fassung 2018
Mitgliederinformationen

Hier finden Sie das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung vom 24.07.2013 sowie das dazugehörige Ergänzungsschreiben vom 13.01.2014.

 BMF-Schreiben vom 24.07.2013

 Ergänzung vom 13.01.2014 zum BMF-Schreiben vom 24.07.2013

 BMF-Schreiben vom 06.12.2017