Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse Brandenburg steht kommunalen Arbeitgebern und Arbeitgebern, die kommunale Aufgaben im Sinne der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ausüben und ihren Sitz im Land Brandenburg haben, offen.

Es werden zwei Mitgliedschaftsverhältnisse unterschieden. Zum einen die per Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg bestehende Pflichtmitgliedschaft und zum anderen die freiwillige Mitgliedschaft, über die der Fachausschuss der Zusatzversorgungskasse entscheidet.

Pflichtmitgliedschaft

Zu unseren Pflichtmitgliedern gehören:

  • Gemeinden,
  • Landkreise,
  • Verbandsgemeinden,
  • Ämter,
  • kommunale Zweckverbände,
  • kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und gemeinsame kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts sowie
  • öffentlich-rechtliche Sparkassen

mit zusatzversorgungsberechtigten Personen.

 

Freiwillige Mitgliedschaft

Eine freiwillige Mitgliedschaft ist für folgende Organisationen möglich:

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nicht per Gesetz Pflichtmitglieder sind,
  • kommunale Spitzenverbände und vergleichbare kommunale Spitzenorganisationen,
  • Verbände von Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • juristische Personen des Privatrechts, an denen Gemeinden und Gemeindeverbände überwiegend beteiligt sind und
  • andere juristische Personen des Privatrechts, soweit sie kommunale Aufgaben erfüllen und ihr dauernder Bestand gesichert erscheint.