Mitglieder

Die Versorgungskasse erbringt ihre Leistungen für die kommunalen Dienstherren und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg.

Finanzierung

Die für die Versorgungsaufwendungen, Verwaltungskosten und Rücklagen erforderlichen Mittel werden durch Erhebung einer Umlage von den Mitgliedern aufgebracht.

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Pensionsrückstellung

Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern sind  Rückstellungen zu bilden.

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Dienstherrenwechsel

Die Abwicklung der Versorgungslastenteilung wird von der Versorgungskasse für Ihre Mitglieder vollständig übernommen. Das gilt sowohl für die grundsätzlich vorgesehenen Abfindungszahlungen zwischen den betroffenen Dienstherren als auch die weiterhin bestehenden laufenden Erstattungsfälle.

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