Antragsverfahren

Beihilfen sind antragspflichtig und für jede Aufwendung ist ein Beleg beizufügen.

Beantragen Sie Beihilfen bitte ausschließlich mit dem aktuellen Antrag oder per App. Diese sind vollständig auszufüllen und von der beihilfeberechtigten Person selbst zu unterzeichnen. Soll eine andere Person zur Stellung der Beihilfeanträge berechtigt sein, so ist hierüber eine Vollmacht vorzulegen.
Sofern Sie Pflegeaufwendungen geltend machen wollen, fügen Sie dem Antrag die Anlage Pflege bei.

Bitte verwenden Sie den Beihilfeantrag (Langantrag) bei der erstmaligen Antragstellung oder bei Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Änderung der Bankverbindung, Geburt eines Kindes, Wechsel des Dienstherrn, Anschrift, Familienstand, Unfälle oder Verletzungen).

Bitte beachten Sie, dass bei der erstmaligen Antragstellung die Angaben durch Ihren Dienstherrn auf dem Antrag zu bestätigen sind. Bei Versorgungsempfänger*innen erfolgt die Bestätigung durch die Beamtenversorgung. Des Weiteren ist dem ersten Antrag eine Kopie der Versicherungsbescheinigung, aus welcher der Umfang des Krankenversicherungsschutzes der beihilfeberechtigten Person und ggf. der berücksichtigungsfähigen Angehörigen hervorgeht, beizufügen.

Sofern sich keine Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben haben, verwenden Sie bitte den Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe oder die Beihilfe-App.

Antragsfrist

Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird. Für den Beginn der Frist ist bei Pflegeleistungen der letzte Tag des Monats maßgebend, in dem die Pflege erbracht wurde (§ 54 Abs. 1 BBhV).

 

Weitere Hinweise
  • Reichen Sie bitte ausschließlich Kopien beziehungsweise Zweitschriften ein. Ihre Belege werden elektronisch eingelesen und nach Ablauf einer bestimmten Frist vernichtet. Eine Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt nicht.

  • Achten Sie bitte auf die Qualität der Kopien. Durch das Einreichen gut lesbarer Kopien oder idealerweise der Zweitschrift erleichtern Sie den Scanprozess und fördern eine reibungslose Bearbeitung. Schlecht erkennbare Kopien können gegebenenfalls nicht verarbeitet werden.

  • Fügen Sie Ihre Belege dem Antrag bitte lose bei. Heften, klammern oder kleben Sie Ihre Belege nicht an den Antrag. Dies führt zu vermeidbarem Aufwand.

  • Kopieren Sie bitte einseitig und stets nur einen Beleg (zum Beispiel Rezept) auf ein Blatt. Mehrere auf eine Seite kopierte Belege können nicht verarbeitet werden.

  • Für die Nachvollziehbarkeit des Beihilfebescheides (zum Beispiel bei Kürzungen) empfiehlt es sich, eine Kopie der eingereichten Belege in Ihren Unterlagen aufzubewahren.

  • Bei gesetzlich krankenversicherten beihilfeberechtigten Personen und ggf. bei gesetzlich krankenversicherten berücksichtigungsfähigen Angehörigen ist zu jedem Rechnungsbeleg ein Nachweis über die Kostenerstattung bzw. Nichterstattung der gesetzlichen Krankenversicherung beizufügen.

  • Bitte prüfen Sie nach Erhalt des Beihilfefestsetzungsbescheides bzw. der Beihilfeberechnung, ob Ihre Aufwendungen zutreffend abgerechnet wurden. Offensichtliche Fehler lassen sich im Regelfall bereits durch eine Nachfrage bei Ihrer Beihilfekasse unbürokratisch beseitigen. Auch Fragen zum Beihilferecht können oftmals durch eine Nachfrage geklärt werden. Telefonisch erreichen Sie uns zu unseren Servicezeiten.